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Ratgeber

5-, 9- und 14-Eyes-Allianzen einfach erklärt

Aktualisiert im Juni 2026 · Lesezeit ca. 8 Minuten

Bei der Wahl eines VPN stößt man immer wieder auf den Hinweis, ein Anbieter sitze „außerhalb der 14-Eyes". Doch was verbirgt sich hinter diesen mysteriösen Allianzen, und welche Rolle spielen sie wirklich für Ihre Privatsphäre? Dieser Ratgeber erklärt verständlich, was die 5-, 9- und 14-Eyes-Abkommen sind, welche Länder dazugehören und worauf Sie bei der Gerichtsbarkeit eines VPN-Anbieters achten sollten.

Was sind die Eyes-Allianzen?

Die „Eyes"-Allianzen sind internationale Abkommen zwischen Geheimdiensten verschiedener Staaten, die sich zum Austausch von Überwachungs- und Aufklärungsdaten verpflichtet haben. Ihren Ursprung haben sie im Kalten Krieg, als die englischsprachigen Länder begannen, abgefangene Kommunikation untereinander zu teilen.

Der Kern bildet die Five-Eyes-Allianz. Im Laufe der Zeit kamen weitere Staaten als Partner hinzu, woraus die erweiterten Kreise der Nine Eyes und Fourteen Eyes entstanden. Praktisch bedeutet das: Was ein Geheimdienst eines Mitgliedslandes über Internetnutzer sammelt, kann unter Umständen mit den Partnerdiensten geteilt werden. Für datenschutzbewusste Nutzer ist das ein relevanter Faktor bei der Wahl eines VPN-Anbieters.

Welche Länder gehören dazu?

Die Allianzen bauen aufeinander auf – jede Erweiterung schließt die Mitglieder der kleineren Gruppe ein:

Allianz Mitgliedsstaaten
5 EyesUSA, Großbritannien, Kanada, Australien, Neuseeland
9 Eyes5 Eyes + Dänemark, Frankreich, Niederlande, Norwegen
14 Eyes9 Eyes + Deutschland, Belgien, Italien, Schweden, Spanien

Auffällig: Deutschland gehört zu den 14 Eyes. Ein VPN-Anbieter mit Sitz in Deutschland unterliegt also der erweiterten Allianz. Das ist nicht automatisch problematisch, aber ein Punkt, den datenschutzorientierte Nutzer im Hinterkopf behalten sollten.

Bedeutung für VPN-Nutzer

Warum ist die Gerichtsbarkeit überhaupt relevant? Der Firmensitz bestimmt, welchen Gesetzen ein VPN-Anbieter unterliegt – konkret, ob er zur Speicherung von Verbindungsdaten verpflichtet oder gerichtlich zur Herausgabe von Informationen gezwungen werden kann. In 14-Eyes-Staaten bestehen tendenziell weitreichendere Befugnisse für Behörden und Geheimdienste.

Entscheidend ist jedoch ein oft übersehener Punkt: Wo keine Daten gespeichert werden, kann auch nichts herausgegeben werden. Eine strikte, unabhängig geprüfte No-Logs-Politik wiegt daher schwerer als der reine Firmensitz. Ein Anbieter, der nachweislich keine Aktivitätsprotokolle führt, kann selbst auf behördliche Anfrage nichts Belastendes liefern. Mehr dazu lesen Sie auf unseren Seiten zu No-Logs-VPN und VPN für Datenschutz.

Die ideale Kombination für maximale Privatsphäre lautet also: ein Anbieter außerhalb der 14-Eyes-Staaten und mit auditierter No-Logs-Politik. Wie sich die Gerichtsbarkeit der einzelnen Anbieter unterscheidet, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zur VPN-Gerichtsbarkeit.

Anbieter außerhalb der Allianzen

Viele führende VPN-Dienste haben ihren Sitz bewusst in Ländern mit starken Datenschutzgesetzen und ohne verpflichtende Vorratsdatenspeicherung gewählt:

  • NordVPN – Panama: Panama kennt keine Gesetze zur Datenspeicherung für VPN-Anbieter und liegt weit außerhalb der 14-Eyes-Staaten.
  • Proton VPN – Schweiz: Die Schweiz gilt als eines der datenschutzfreundlichsten Länder der Welt und steht außerhalb der EU und der Allianzen. Proton VPN setzt zusätzlich auf quelloffene Apps.
  • CyberGhost – Rumänien: Rumänien hat EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig zurückgewiesen und gilt als sicherer Standort.

Diese Anbieter kombinieren eine günstige Gerichtsbarkeit mit geprüften No-Logs-Versprechen – die beste Voraussetzung für maximalen Datenschutz.

Fazit

Die 5-, 9- und 14-Eyes-Allianzen sind Geheimdienst-Abkommen, deren Mitgliedschaft die Gerichtsbarkeit und damit die Datenschutzlage eines VPN-Anbieters beeinflusst. Deutschland gehört zu den 14 Eyes. Für maximale Privatsphäre empfiehlt sich ein Anbieter außerhalb dieser Staaten – noch wichtiger ist jedoch eine unabhängig geprüfte No-Logs-Politik. Welche Anbieter beide Kriterien erfüllen, zeigt unser großer VPN-Vergleich.

VPN außerhalb der 14 Eyes finden

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Zu VPN für Datenschutz

Häufig gestellte Fragen

Was sind die 5/9/14-Eyes-Allianzen?
Es handelt sich um Geheimdienst-Allianzen, in denen sich Staaten zum Austausch von Überwachungsdaten verpflichtet haben. Die Five Eyes (USA, Großbritannien, Kanada, Australien, Neuseeland) bilden den Kern. Die Nine Eyes und Fourteen Eyes erweitern diesen Kreis um weitere westliche Staaten, darunter auch Deutschland. Die Mitglieder teilen untereinander Informationen über Kommunikations- und Internetdaten.
Welche Länder gehören zu den 14 Eyes?
Zu den 14 Eyes zählen: USA, Großbritannien, Kanada, Australien, Neuseeland (Five Eyes), Dänemark, Frankreich, Niederlande, Norwegen (Nine Eyes) sowie Deutschland, Belgien, Italien, Schweden und Spanien (Fourteen Eyes). Deutschland ist also Teil der erweiterten Allianz.
Warum ist die Gerichtsbarkeit eines VPN wichtig?
Der Firmensitz eines VPN-Anbieters bestimmt, welchen Gesetzen er unterliegt – etwa, ob er zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet werden oder Daten an Behörden herausgeben muss. Anbieter außerhalb der 14-Eyes-Staaten, etwa in Panama oder der Schweiz, unterliegen weniger weitreichenden Herausgabepflichten und gelten daher als datenschutzfreundlicher. Entscheidend bleibt jedoch eine geprüfte No-Logs-Politik.
Ist ein VPN aus einem 14-Eyes-Land unsicher?
Nicht zwangsläufig. Eine sichere Gerichtsbarkeit ist ein Plus, aber kein Allheilmittel. Viel wichtiger ist, dass der Anbieter eine strikte, unabhängig geprüfte No-Logs-Politik verfolgt: Wo keine Daten gespeichert werden, kann auch nichts herausgegeben werden. Manche seriösen Anbieter mit Sitz in einem 14-Eyes-Land sind dank konsequenter No-Logs-Praxis dennoch sehr vertrauenswürdig.
Welche VPN-Anbieter sitzen außerhalb der Allianzen?
NordVPN hat seinen Sitz in Panama, Proton VPN in der Schweiz und CyberGhost in Rumänien – allesamt außerhalb der 14-Eyes-Staaten und mit starken Datenschutzgesetzen. Diese Länder kennen keine verpflichtende Vorratsdatenspeicherung für VPN-Anbieter, was sie zu beliebten Standorten für datenschutzorientierte Dienste macht.